Der baden-württembergische Genossenschafts-Präsident Gerhard Roßwog sagt: „Die eingetragene Genossenschaft kann drei Unternehmer zusammenführen, aber auch Hunderte von Menschen in einer Kommune, die gemeinschaftlich Solaranlagen installieren oder ihren Dorfladen wiederbeleben wollen. Immer heißt der genossenschaftliche Grundgedanke: Wir bündeln unsere Kräfte, um gemeinsam etwas zu bewegen, als Hilfe zur Selbsthilfe, um selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen. Dabei ist die Willensbildung demokratisch wie bei keiner anderen Rechtsform.“
Ernst Pfister, Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, betont: „Mit Kooperationen können mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern. Unter den verschiedenen Rechtsformen, die für die Bildung einer Kooperation in Betracht kommen, bildet die moderne Genossenschaft in vielen Fällen eine besonders attraktive. Da sie auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet ist, haben diese die Gewähr dafür, dass die Genossenschaft sich nicht zum Selbstzweck entwickelt, sondern immer die Interessen der Kooperationspartner verfolgt.“
Lesen Sie, was alte und neue Genossenschafts-Gründer über ihre Genossenschaft sagen.
Die eingetragene Genossenschaft ist die Rechtsform für Kooperationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Genossenschaft verbindet die Vorteile der Eigenständigkeit mit den Vorteilen eines starken Netzwerkes. Sie ist die Antwort auf anonyme oder monopolähnliche Strukturen im wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Umfeld. Sie erlaubt es, mit gebündelter Nachfrage oder gebündeltem Angebot auf Märkten aufzutreten, bietet Schutz in einer Gemeinschaft und ein bewährtes und sicheres Rechtskleid.
Informationen zur Genossenschaftsinitiative 2010 von Wirtschaftsministerium und Genossenschaftsverband in Baden-Württemberg finden Sie im Kapitel „So geht’s“.

